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Abbau von Ökosteuer-Ausnahmen

Der im Sparpaket der Bundesregierung beschlossene Abbau von Ausnahmen bei der Ökosteuer bleibt im Volumen von kurzfristig jährlich 0,8 Mrd. € und später 1,0 Mrd. € unter dem vom FÖS berechneten Potential. Während die Steuerbefreiung für bestimmte Bereiche wie die Zement-, Glas-, oder Metall verarbeitende Industrie nicht angetastet wurde, wurde der ermäßigte Steuersatz des Produzierenden Gewerbes von 60 Prozent auf 75 Prozent angehoben. Der ursprünglich vorgesehene Abbau von Subventionen wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens deutlich abgeschwächt: Ein erster Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah zunächst noch die Anhebung der ermäßigten Steuersätze auf 80 Prozent vor. Er beinhaltete außerdem eine Absenkung des Spitzenausgleichs von 95 auf etwa 80 Prozent und die Anhebung des Sockelbetrags von 512,50 auf 5.000 €. Diesen Sockelbetrag muss ein Unternehmen mindestens zahlen, bevor es für darüber hinausgehende Verbräuche die Möglichkeiten der Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus gleicht der Spitzenausgleich Ökosteuerbelastungen, die höher liegen als die Entlastung der Arbeitskosten durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen der ökologischen Steuerreform, aus. Nach Überarbeitung des Entwurfs wurden neben der leichten Anhebung der ermäßigten Steuersätze im Bundestag schließlich nur noch eine Absenkung des Spitzenausgleichs auf 90 Prozent und die Erhöhung des Sockelbetrags auf 1000 € beschlossen.

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