Dienst- und Firmenwagen

Steuerliche Absetzbarkeit von Dienst- und Firmenwagen

Ausgangslage
Der Anteil von Dienstwagen bei der Neuzulassung von Fahrzeugen liegt mittlerweile bei über 60 Prozent. Dienstwagen haben einen entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Fahrzeugbestands in Deutschland, weil der größte Teil oft nach wenigen Jahren weiterverkauft wird und so den Gebrauchtwagenmarkt dominiert. Die bisherigen steuerlichen Regelungen, sowohl der betrieblichen als auch der privaten Nutzung von Dienstwagen, sind weder ökologisch noch sozial: Von der deutschen Dienstwagenbesteuerung profitieren diejenigen am meisten, die am weitesten fahren, den höchsten absoluten und relativen Privatanteil aufweisen, die teuersten und neuesten Fahrzeuge nutzen, den verschwenderischsten Fahrstil aufweisen und den höchsten Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer haben. Eine Neuregelung ist daher dringend notwendig und wird u.a. auch vom ehemaligen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gefordert.

FÖS-Forderungen
Unser Reformvorschlag setzt erstens an der betrieblichen Nutzung von Firmenwagen an. Über eine Bonus-/Malusregelung sollen Firmenwagen mit niedrigen Verbrauchswerten gefördert werden. Wer von 2009 bis 2011 ein Fahrzeug im Zielkorridor von 130 bis 140 g CO2/km erwirbt, kann weiterhin alle Kosten voll absetzen. Wer aber Klimaschleudern kauft, kann künftig nur einen Teil der Anschaffungs- und Treibstoffkosten steuerlich geltend machen.
Zweitens soll eine analoge Staffelung für die private Nutzung von Dienstwagen eingeführt werden. Bei Fahrzeugen im Zielkorridor ändert sich nichts an der Ermittlung des geldwerten Vorteils. Doch für Pkw mit höheren Emissionen muss ein höherer Vorteil versteuert werden (13 bis 26 Prozent vom Listenpreis statt wie derzeit 12 Prozent), für verbrauchsarme Fahrzeuge verringert sich der Faktor (auf 4 bis 10 Prozent vom Kaufpreis). Dieser Ansatz wird in Großbritannien bereits seit April 2002 mit großem Erfolg umgesetzt.
Bei beiden Reformelementen sollen nach 2011 die Zielwerte schrittweise auf 100 g CO2/km abgesenkt werden.

Voraussichtliche Mehreinnahmen
Bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 40 Prozent führt die derzeit bestehende volle Absetzbarkeit der Firmenwagen als Betriebsausgaben zu Steuermindereinnahmen von gut 9 Mrd. €. In dieser Größenordnung ist der Staat also an der Finanzierung von Firmenwagen beteiligt.
Wird die Absetzbarkeit der Anschaffungs- und Kraftstoffkosten als Betriebsausgaben durchschnittlich um etwa 20-30 Prozent gedeckelt, resultieren Steuermehreinnahmen in der Größenordnung von 2-3 Mrd. €. Hinzu kommen die Mehreinnahmen bei der Versteuerung der geldwerten Vorteile der privaten Nutzung von Dienstwagen, die auf 0,5-1 Mrd. € geschätzt werden können. Insgesamt entstehen also Mehreinnahmen von 2,5-4 Mrd. €.

Soziale Folgen
Es werden v.a. Besserverdienende und Fahrer von Autos mit hohen CO2-Emissionen getroffen. Die zu erwartenden Mehreinnahmen könnten auch zur Entlastung der Sozialsysteme oder zur Aufstockung von Transferzahlungen verwendet werden (z.B. über einen Öko- oder Klimabonus). In Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise und damit einhergehender staatlicher Zusatzausgaben wäre eine Reform der Dienstwagenbesteuerung ein ökologisch und sozial sinnvoller Beitrag zur Gegenfinanzierung von Konjunturprogrammen.

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